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Datenschutz und Schweigepflicht in der Sozialen Arbeit

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Datenschutz Sozialen ArbeitDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verursacht nicht nur in der Sozialen Arbeit Unsicherheit, auch wenn die Datenschutzanforderungen schon länger gelten und Sozialarbeiter wissen sollten, wie mit Informationen aller Art zu verfahren ist. Wofür werden personenbezogene Daten erhoben, unterliegen dem Sozialarbeiter anvertraute Geheimnisse der Schweigepflicht, besteht Anzeigepflicht bei bekannt gewordenen Straftaten, oder ist vor Gericht durch Zeugnisverweigerung das Verschweigen bestimmter Sachverhalte statthaft? Wir wollen nachfolgend auf einige Eckpunkte in der täglichen Arbeit hinweisen.

Fakt ist: In der Sozialen Arbeit sind Datenschutz und Schweigepflicht entscheidende Bedingungen für die Begründung und Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiter und Klient. Das heißt aber nicht, dass damit automatisch das Einverständnis des Klienten zur Weitergabe anvertrauter Daten gegeben ist, auch nicht, um Verfahrensabläufe zu erleichtern.

Darüber hinaus treffen in der Sozialarbeit komplexe Rahmenbedingungen und Interessenlagen aufeinander. So sind etwa Einrichtungen der Jugendhilfe nicht nur Kindern und Jugendlichen verpflichtet, sondern auch Jugendämtern und Eltern. Zudem bestehen meist weitere Rechtsbeziehungen zu Behörden, Schulen, der Polizei sowie Familien- und Strafgerichten, die ihre eigenen, teils konträren Handlungsaufträge zu erfüllen haben. Innerhalb dieses Spannungsfeldes agiert der Sozialarbeiter, der zwischen den teils nur für seine Ohren bestimmten Informationen und einer ggf. notwendigen Weitergabe abwägen muss.

Sozialarbeiter als Geheimnisträger

Alle Berufsgruppen im Sozialbereich, ehrenamtliche Hilfskräfte eingeschlossen, bewegen sich datenschutzrechtlich auf dünnem Eis. Sie sind anfangs „einer vom Amt“, später Gesprächspartner, dem Lebenslauf, Krankheitsbiografie, Familienprobleme, finanzielle Notlagen, politische Ansichten oder Sexualleben anvertraut werden. Auch strafrechtlich relevante Informationen wie etwa Personen bzw. Orte zur Beschaffung von Drogen, Eingeständnisse von Straftaten oder Verdachte von Kindeswohlgefährdung können darunter sein. Was davon ist nichts für fremde Ohren, wann ist eine Weitergabe angezeigt und wann kann eine Verpflichtung daraus erwachsen?

§ 203 StGB verpflichtet bestimmte Berufsgruppen, u. a. Mitarbeiter von staatlich anerkannten Beratungsstellen (z. B. Schwangeren-, Sucht- oder Erziehungsberatung) sowie staatlich anerkannte Sozialarbeiter und -pädagogen, unter Strafandrohung, fremde, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt zu offenbaren. Damit wird dem Datenschutz-Grundrecht von Klienten auf die informationelle Selbstbestimmung entsprochen, nach dem jeder selbst entscheiden kann, wem er was wofür preisgibt.

Bedeutet?
– „fremde Geheimnisse“: sind nur einem eingeschränkten Personenkreis bekannt.

– „anvertraut“: dem Sozialarbeiter werden Geheimnisse seines Berufs wegen und in der Erwartung anvertraut, dass diese vertraulich behandelt und keinem Dritten übermittelt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitteilung mit einer beantragten Hilfeleistung verbunden ist.

– „unbefugt“: es liegt kein Rechtfertigungsgrund vor.

– „offenbaren“: schließt die mündliche Informationsweitergabe an andere Personen, die Zustimmung zur Akteneinsicht oder auch das Herumliegenlassen von Akten ein. Zudem ist es unwesentlich, ob für die anderen Personen auch die Schweigepflicht gilt!

Ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten ist also einerseits Selbstschutz, macht aber andererseits erst vertrauliche und erfolgreiche Hilfeprozesse überhaupt erst möglich.

Aber: Diplomierte Pädagogen und Erzieher unterliegen nicht der Strafdrohung nach § 203 StGB, sind aber nichtsdestotrotz entsprechend Arbeitsvertrag und Zivilrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Verstöße haben allerdings keine strafrechtlichen, sondern zivil- und berufsrechtliche Konsequenzen.

Verhinderung von Straftaten kommt vor Datenschutz

Das Datenschutzrecht verbietet nicht grundsätzlich die Weitergabe von Daten, insbesondere dann, wenn damit Straftaten verfolgt werden können. Jeder hat eine Anzeigepflicht, wenn mit bekannt gewordenen Informationen eine schwere Straftat (z. B. Mord, Menschenhandel) verhindert werden kann.
Aber: Sofern etwa Sozialarbeitern Straftaten aus der Vergangenheit anvertraut werden, besteht diese Anzeigepflicht nicht!

Vom Grundsatz her muss auch niemand bei der Polizei Angaben zur Person machen, denn die Aussagepflicht gilt nur gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht. Dies gilt explizit für Sozialpädagogen und ihre „beruflichen Gehilfen“ wie Erzieher, Jugendpfleger oder Heilpädagogen.

Geschützter Umgang mit persönlichen Daten

Die Schweigepflicht gilt für jeden selbst, nicht für die Institution oder Behörde. Damit kann der Chef kraft seines Amtes die Weitergabe von Daten und Geheimnissen nicht anordnen! Aber: Werden z. B. bei Dienstberatungen Daten zu Klienten an das Team weitergegeben, muss der Klient darüber informiert sein und ausdrücklich eingewilligt haben, anderenfalls ist eine kollegiale Fallbesprechung nur anonymisiert möglich. Auch Aktenvermerke über persönliche Gespräche sind geschützt, so lange niemand zur Akteneinsicht ausdrücklich befugt ist (Einwilligungspflicht!).

Besonders bei Hilfeplanungen ist es notwendig, vor Beginn mit dem Klienten das Verfahren genau zu besprechen, so dass Klarheit besteht, welche Informationen bzw. Aufgaben dokumentiert und was davon ggf. an andere Einrichtungen und Sozialleistungsträger weitergegeben werden soll.  Der Datenverwendung und die Weitergabe an Dritte ist schriftlich zu vereinbaren.

In der Praxis? Liegt oft für die Weitergabe von Klientendaten im Kollegenkreis keine Einverständnis der Betroffenen vor. Auch E-Mails werden nicht verschlüsselt an das Team gesendet, zudem Daten per SMS, WhatsApp oder Messenger ausgetauscht. Im Gegenzug schicken auch Klienten ihre Daten über soziale Medien oder Chats an Sozialarbeiter, obwohl Informationen aus unsicheren Kommunikationskanälen nicht angenommen werden dürften, selbst wenn die Übermittlung durch den Klienten selbst erfolgt. Der saubere (aber aufwändigere) Weg wäre die Löschung der Nachricht mit dem Hinweis an den Klienten, über ein anderes Medium zu kommunizieren, zumal Klientendaten überhaupt nicht in soziale Netzwerke gelangen sollten.

WhatsApp & Co in sozialen Unternehmen

Sozialarbeiter kommunizieren mit Klienten zur Terminvereinbarung, Datenübermittlung oder aus Kostengründen per WhatsApp. Dennoch macht die Technik heute nicht nur die Übertragung der Telefonnummer, sondern auch der IP-Adresse und weiterer personenbezogener Daten sowie das Auslesen des Telefonbuchs möglich. Daher ist vom dienstlichen Einsatz von WhatsApp abzuraten, es sei denn, der Sozialarbeiter stimmt dem zu und hat vor Nutzungsbeginn von all seinen gespeicherten Kontakten eine Einverständniserklärung für die Datenweitergabe eingeholt sowie mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG geschlossen. Beides ist eher unwahrscheinlich.

Nutzung von mobilen Geräten und Clouds

Auch wenn es bequem ist: Smartphones, Tablets und Laptops sollten nicht gleichzeitig beruflich und privat genutzt werden. Wenn eine Trennung nicht praktikabel ist, dann sind WhatsApp, Messenger oder andere Online-Dienste tabu. Dringt der Arbeitgeber auf eine telefonische Erreichbarkeit – bei Sozialarbeitern durchaus gängig – dann muss ein Diensthandy her, weil die Nutzung eines Telefons mit zwei SIM-Karten viel zu umständlich wäre.

Die Speicherung von Klientendaten erfordert sichere Dienste, so dass etwa Cloud-Anbieter mit Datenauslagerungen oder Servern in den USA dafür ungeeignet sind. Ob jedoch europäische Cloud-Dienste ausreichend Sicherheit bieten, muss im Einzelfall geklärt werden.

FAZIT:

Die Einhaltung von Datenschutz und Schweigepflicht in der täglichen sozialen Arbeit ist anstrengend und  nervig, aber alternativlos. Wenn alle Zielgruppen Sozialer Arbeit, egal ob Kind, Jugendlicher, Kranker, Alter, Drogensüchtiger oder Extremist ans „schwarze Brett“ genagelt werden, bleiben alle sozialen Interaktionen und Hilfeprozesse wirkungslos. Das kann keiner wollen, auch wenn es im Einzelfall in den Fingern juckt.  

Die Rolle von Vorbildern in der Sozialen Arbeit

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sozialpaedagogik-132Vorbilder spielen im Leben jedes Einzelnen eine mehr oder weniger dominierende Rolle. Während sich die einen im nahen Umfeld an ihren Großeltern, Eltern und Geschwistern orientieren, werden andere vom Glamour-Image von Musikern, prominenten Sportlern oder Fernsehstars gefangen. Welche Faszination von Vorbildern ausgeht, kann ganz unterschiedlich sein. Es reicht vom Aussehen, einem exorbitanten Verdienstmöglichkeiten, tollen Rekorden, revolutionären Erfindungen, außergewöhnlichen Fähigkeiten und nachahmenswerten Charakteren über den freundschaftlichen Umgang mit anderen Menschen, beruflichen Werdegängen, Zielen und Lebensprinzipien bis hin zu einer individuellen Lebensphilosophie, besonderen Karrieren, (finanziellem) Reichtum oder zur Rebellion gegen die Missstände der Gesellschaft.

Doch nicht nur Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens schweben als Vorbilder über uns, sondern auch „Normalos“ wie Familienmitglieder, Verwandte, Freunde oder Vereinskameraden, die ihrer ganz eigenen Art und Weise ihr Leben gestalten. In der Sozialen Arbeit nehmen Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiter, Heilerziehungspfleger, Streetworker oder Jugendgruppenleiter, aber auch Lehrer und Erzieher eine Vorbildfunktion ein. Doch was bedeutet es, Vorbild zu sein und die Verantwortung unter dem Blickwinkel zu tragen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Verhaltensweisen, Sozialverhalten oder das äußere Erscheinungsbild ihrer Vorbilder zu kopieren und gleichzeitig ihr eigenes Wesen in den Hintergrund schieben?

Familienmediation in der Sozialen Arbeit

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familienmediationMit Mediation konnten wir bis vor einigen Jahren noch nicht viel anfangen, denn wir haben „Kraft unserer Wassersuppe“ ein eigenes Konfliktmanagement betrieben. Nichtsdestotrotz waren wir bei Streitigkeiten über den Rat von Freunden oder Vertrauten dankbar, die unsere Probleme meist völlig schmerzfrei aus anderer Perspektive betrachten.

Seither hat sich das Konstrukt „Familie“ wesentlich verändert. Neue familiäre Lebensformen, instabilere Beziehungen und zunehmende Individualisierung führen zum Rückgang oder Wegfall von familiären Traditionen und Werten, so dass innerfamiliäre Konflikte vermehrt den Bereich der Sozialen Arbeit berühren.

Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in der Sozialen Arbeit

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Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sind, verschärft durch den NSU-Prozess, das NPD-Verbotsverfahren und die Flüchtlingskrise, immer wieder Themen in der aktuellen Berichterstattung. Medienwirksame Propaganda, Kundgebungen und Konzerte am gesetzlichen Rand, (politisch) motivierte Übergriffe, steigende Gewaltbereitschaft und professionelle Vernetzungsstrukturen rufen die Gesellschaft auf den Plan. Dabei ist Rechtsextremismus nicht nur ein Fall für die Politik, sondern auch für die Soziale Arbeit. Doch was macht die rechtsextreme Szene besonders für Kinder und Jugendliche so attraktiv?

Obwohl Fremdenfeindlichkeit oder Gewaltbereitschaft nicht neu sind – bereits in den 1990er Jahren wurden mit dem Aktionsprogramms gegen Aggression und Gewalt in den neuen Bundesländern über 120 Projekte mit gewaltbereiten Jugendlichen gefördert – hat der Rechtsextremismus heute etwa durch gesellschaftliche und soziale Schieflagen, aber auch gefestigte Netzwerke, neue Parteien und Aktionen, die systematische Unterwanderung von Vereinen und Verbänden und nicht zuletzt „ideenreiche“ Sympathisanten eine neue Qualität erreicht.

Erschwerend kommt hinzu, dass heute viele rechtsextrem orientierte Kinder und Jugendliche nicht mehr als solche (öffentlich) erkennbar und durch die Medien völlig neue und anonyme Zugangswege zum Rechtsextremismus möglich sind.

Beschwerdemanagement in der Sozialen Arbeit und in Kindertagesstätten

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beschwerdemanagementWenn Besucher, Eltern, Neugierige oder stille Beobachter über das Angebot, die Einrichtung oder die tätigen Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Erzieher oder Helfer meckern, ist das ärgerlich – Kritik und Unmut sind unangenehm. Also was tun?

Da die Marktwirtschaft zwischenzeitlich auch in vielen sozialen Einrichtungen (z. B. Altenpflege, Familieneinrichtungen, Erwachsenenbildung) angekommen ist, muss schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Schließlich ist ein negatives Image sehr schnell „erarbeitet“, aber mühevoll und aufwändig zu korrigieren.

Zielplanung in der Sozialen Arbeit

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Soziale Dienstleistungen, Hilfen und Handlungen in der Sozialen Arbeit erfordern eine verbindliche Zielplanung, um die Prozessqualität Sozialer Arbeit zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Klienten zu professionalisieren sowie kosten- und leistungstransparent, nachvollziehbar und überprüfbar zu gestalten (auch Kontraktmanagement).

Netzwerke(l)n in der Sozialen Arbeit

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Auch wenn Fachkräfte im Sozialwesen noch so qualifiziert, engagiert und professionell arbeiten – ohne ihr Team, Kooperationen mit anderen Institutionen und Einrichtungen oder Beratungsstellen ist auf Dauer eine erfolgversprechende Soziale Arbeit kaum oder gar nicht möglich. Sozialpädagogen bedienen sich sozialer Netzwerke – ein inzwischen (fast) inflationär verwendeter Begriff. Allerdings meinen wir hier nicht soziale Netzwerke aus dem Bereich Social Media, sondern die sozialen Interaktionen von beteiligten Partnern, die ein gemeinsames Ziel wie ein Spinnennetz verbindet.netzwerken

Zwischen Ökonomisierung und Anspruchsniveau – Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit

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Professionelles Qualitätsmanagement ist heute nicht mehr nur Baustein, sondern Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg. Optimierte Betriebsabläufe, effektive Produktionsprozesse, Standards und positive Kosten-Nutzen-Bilanzen sind aber nicht mehr nur in produzierenden Unternehmen üblich, sondern auch die Soziale Arbeit wird heute mehr denn je unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet. So umfasst das Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit neben der optimalen Erbringung sozialer Dienstleistungen alle organisatorisch notwendigen Maßnahmen zur Qualitätsoptimierung von Abläufen oder Leistungen unter Berücksichtigung von Berufsethik und fachlichen Ansprüchen, aber eben auch von Kostenträgern, Politik und Klienten.

Qualitätsmanagement richtet sich sowohl nach innen (z. B. Arbeitsbedingungen, Fachkräftepotenzial, Motivation) als auch nach außen (z. B. zu ergreifende Maßnahmen, Strategien, Hilfeangebote, Klientenberatung, Therapien, Hilfen zur Erziehung, Zielplanung).

Dennoch scheiden sich bei der Qualitätsdiskussion in der Sozialen Arbeit die Geister. Zählen Lernfortschritte, individuelle Entwicklungsprozesse und die Fähigkeit zur eigenständigen Lebensbewältigung schon als Erfolg? Bestimmt Effizienz und Effektivität das Ergebnis? Sind kurzfristig erreichte Ziele höher zu bewerten als Nachhaltigkeit? Ist eine Drogentherapie ein Erfolg, wenn anschließend kein selbstbestimmtes Leben möglich ist?

Zertifikatsstudium im Bereich der sozialen Arbeit

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Qualifizierungen mit Hochschulzertifikat nehmen eine besondere Rolle in unserem Bildungssystem ein. Das Zertifikatsstudium ermöglicht insbesondere Berufstätigen die Teilnahme an wissenschaftlichen Weiterbildungen auf akademischem Niveau zu speziellen Inhalten und in überschaubaren Zeiträumen. Als Studienform ist das Hochschulzertifikat dann interessant, wenn Sie die Vertiefung eines ausgesuchten Themas anstreben, aber keinen einen akademischen Abschluss erlangen wollen oder müssen.

Der Erwerb von Hochschulzertifikaten ist auch berufsbegleitend im Fernstudium möglich und kann durch den Erwerb von Credit Points im Rahmen des ECTS-Systems auf ein späteres Studium angerechnet werden.

Im Bereich der Sozialen Arbeit wird von den Hochschulen eine Reihe von Zertifikatsstudiengängen angeboten, die meist eine berufliche Vorqualifikation wie ein einschlägiges Hochschulstudium – z. B. Sozialpädagogik / Soziale Arbeit (B.A.), Frühkindliche inklusive Bildung (B.A.) – und / oder Berufserfahrung erfordern.

Wir beleuchten beispielhaft die akademischen Weiterbildungen zu den Themen Schuldnerberatung, Case Management, soziale Medienbildung, Sozialmanagement und Soziale Arbeit an Schulen.

Studium ohne Abitur

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Studium ohne Abitur in der Sozialpädagogik

 

Inzwischen gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit, auch ohne Abitur ein Sozialpädagogik Studium zu beginnen, weil das Fehlen der formalen schulischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife oder fachgendene Hochschulreife) durch berufliche Qualifizierungen oder Aufstiegsqualifizierungen ausgeglichen werden darf. So können Sie sich auch als Praktiker mit einer anerkannten Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung den Wunsch nach einem akademischen Studium erfüllen. 

Beim Studium ohne Abitur haben Sie dennoch einige Herausforderungen zu meistern: Die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur unterscheiden sich je nach Bundesland und Hochschule. Zudem werden Zulassungen für viele soziale Studiengänge durch weitere Mindestvoraussetzungen beschränkt, sodass unter den Bewerbern eine Auswahl stattfindet.

Welche Möglichkeiten gibt es nun konkret, auch ohne ein erfolgreich abgelegtes Abi ein akademisches Studium im Sozialwesen zu beginnen?